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Teilnahme- und Anmeldebedingungen

1. Anmeldeverfahren

Die Anmeldung zum Sommerferienprogramm erfolgt innerhalb des veröffentlichten Anmeldezeitraums über das Online-Buchungssystem.

Während des Anmeldezeitraums können für die angebotenen Veranstaltungen Teilnahmewünsche abgegeben werden. Die Reihenfolge der Anmeldungen hat keinen Einfluss auf die Platzvergabe.

Nach Ablauf des Anmeldezeitraums werden die verfügbaren Plätze verlost bzw. zugeteilt. Erst nach dieser Vergabe steht fest, an welchen Veranstaltungen das Kind teilnehmen kann.

Die Erziehungsberechtigten werden anschließend per E-Mail über die zugeteilten Veranstaltungen informiert.

2. Verbindliche Anmeldung und Zahlung

Mit der Benachrichtigung über die zugeteilten Veranstaltungen erhalten die Erziehungsberechtigten Informationen zur Zahlung der Teilnahmegebühren.

Die Anmeldung wird erst mit fristgerechtem Eingang der Teilnahmegebühr verbindlich.

Erfolgt die Zahlung nicht innerhalb der angegebenen Frist, kann der Platz anderweitig vergeben werden.

Ein Anspruch auf Teilnahme besteht erst nach erfolgter Platzzuteilung und vollständigem Zahlungseingang.

3. Rücktritt durch die Teilnehmerin bzw. den Teilnehmer

Eine Stornierung der Anmeldung ist jederzeit möglich und muss schriftlich per E-Mail erfolgen.

Bei einer Abmeldung besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Erstattung der Teilnahmegebühr.

Kann der frei gewordene Platz durch ein anderes Kind nachbesetzt werden, wird die bereits gezahlte Teilnahmegebühr vollständig zurückerstattet.

Kann keine Nachbesetzung erfolgen, bleibt die Teilnahmegebühr zur Deckung der bereits entstandenen Organisations- und Durchführungskosten vollständig fällig. Eine Rückerstattung erfolgt in diesem Fall nicht.

4. Absage von Veranstaltungen durch den Veranstalter

Der Veranstalter behält sich vor, Veranstaltungen aus wichtigen Gründen abzusagen oder zu ändern. Dies gilt insbesondere bei:

• zu geringer Teilnehmerzahl
• Ausfall von Betreuungs- oder Aufsichtspersonen
• höherer Gewalt
• Sicherheits- oder Wetterlagen, die eine Durchführung unmöglich oder unzumutbar machen

Wird eine Veranstaltung durch den Veranstalter abgesagt, werden bereits gezahlte Teilnahmegebühren vollständig erstattet.

Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.

5. Aufsichtspflicht

Die Aufsichtspflicht der jeweiligen Veranstalter beginnt mit dem offiziellen Beginn der Veranstaltung und endet mit deren offiziellem Ende.

Für den Weg zur Veranstaltung und den Heimweg sind die Erziehungsberechtigten verantwortlich.

6. Gesundheitsangaben

Die Erziehungsberechtigten verpflichten sich, relevante Allergien, Erkrankungen oder sonstige Besonderheiten, die für die sichere Durchführung der Veranstaltung wichtig sind, bei der Anmeldung anzugeben.

7. Anerkennung der Bedingungen

Mit der Anmeldung bestätigen die Erziehungsberechtigten, diese Teilnahme- und Anmeldebedingungen gelesen zu haben und anzuerkennen.

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